Führerschein L17


Führerscheinausbildung L17

Beginn:

ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag

Ablauf:

Ausbildung in der Fahrschule:

  • 20 Einheiten Grundkurs (siehe Kurstermine)
  • 12 Einheiten klassenspezifischer Kurs
  • 12 Einheiten praktischer Fahrunterricht

Ausbildungsfahrten mit Begleitperson:

  • Drei Praxisblöcke zu je 1.000 km (hier muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden)
    während der Begleitfahrten gilt für den Auszubildenden sowie die Begleitperson absolutes Alkoholverbot!
  • Auf Ausbildungsfahrten ist der Bewilligungsbescheid jederzeit mitzuführen

Begleitende Schulung in der Fahrschule:

  • Nach jeweils 1.000 km gemeinsame Fahrt mit einem Fahrlehrer mit anschließender Besprechung des Erlebten

Vorraussetzung für die Begleitperson:

  • Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens sieben Jahren
  • Mindestens drei Jahre durchgehendes Lenken eines PKW oder Kombi
  • Keine schweren Verkehrsübertretungen in den letzten drei Jahren

Prüfung:

  • theoretische Computerprüfung ab Kursende
  • praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag

 

Zur Anmeldung wird benötigt:

  • 2 Passfotos
  • gültiger Lichtbildausweis
  • Führerscheinkopie der Begleitperson
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe Ausweis

 

Ausbildungsphase 1:

Drei bis neun Monate nach Ausstellungsdatum des Führerscheins muss ein eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch absolviert werden.

Ausbildungsphase 2:

Sechs bis zwölf Monate nach Ausstellungsdatum des Führerscheins muss nochmals eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolviert werden.